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Tippgeberschaft

Tippgeberprovision für Ihren Immobilien-Tipp *)

Verwandeln Sie Ihr Wissen in eine attraktive Belohnung!

Ihre Empfehlung ist uns bares Geld wert – dank unserer Tippgeber-Prämie.

Kontaktieren Sie uns oder stellen Sie den Kontakt zu den EigentümerInnen der Immobilie her und Sie erhalten einen Tippgeber-Vertrag.

Ihr Tipp ist uns viel wert!

Wir belohnen Sie mit 20% der Maklerprovision (max. 10.000 €), depending on the value of the property.

Nach einem erfolgreichen Verkauf durch Proxximmo und Beurkundung durch einen Notar erhalten Sie die vereinbarte Provision.

Tipp geben

*) Gilt nur für Deutschland. In Luxemburg und Belgien ist ein Tippgebervertrag nur mit konzessionierten Maklern erlaubt!

*) Weitere Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

  • das Objekt ist Proxximmo noch nicht bekannt;
  • es liegt noch kein aktueller Maklerauftrag vor;
  • ein Kaufvertrag kommt ausschließlich durch Proxximmo zustande.

Die Vorgehensweise

  1. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Kontaktformular / Telefonat / E-mail.
  2. Sie bekommen einen schriftlichen Vertrag zu Ihrer Tippabgabe.
  3. Wir setzen uns umgehend mit der genannten Person in Verbindung oder Sie stellen den Kontakt her, um die weitere Vorgehensweise besprechen zu können.
  4. Wir bedanken uns bei Ihnen mit der vereinbarten Tippgeberprovision (20% der Maklerprovision, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €), sobald die Immobilie erfolgreich beurkundet ist.

Kontaktiere uns

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